Burn-Out auf dem Vormarsch: Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht

Psychische Krankheiten unter Beschäftigten nehmen deutlich zu: Bereits jeder 16. Krankenstandstag in Österreich ist darauf zurückzuführen. Das ist fast dreimal so viel wie noch vor 20 Jahren. Besonders betroffen sind Frauen. Von den Beschäftigten, die 2009 wegen psychischer Probleme krankgeschrieben wurden, waren zwei Drittel weiblich.

Untätigkeit bei Prävention

"Nur zwei Prozent aller ArbeitnehmerInnen kommen in den Genuss qualitätsgesicherter betrieblicher Gesundheitsförderung", sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht. Hier besteht großer Nachholbedarf, denn immer häufiger führen psychische Erkrankungen auch zu vorzeitigem Pensionsantritt. "Obwohl 40 Prozent der Frauen ihre Invaliditätspension wegen psychischer Krankheit zuerkannt bekommen, wird die psychische Gesundheit der MitarbeiterInnen noch immer als individuelles Problem gesehen", beklagt Ruprecht.
Hier ist die Klarstellung wichtig, dass auch bei der Prävention von Burn-out die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bzw. Dienstgebers greift. Psychische Erkrankungen sind oft mit einer längeren Dauer der Arbeitsunfähigkeit verbunden, die für Betriebe Kosten verursacht. Ruprecht: "Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht."

Kürzer arbeiten - länger gesund bleiben

Eine IFES-Befragung im Auftrag der PRO-GE macht deutlich, dass vor allem regelmäßige Nachtarbeit und überlange Arbeitszeiten das Krankheitsrisiko zum Teil beträchtlich erhöhen können. Psychische Belastungen sind eine vermehrte Konsequenz von Überlastungen und unregelmäßigen Arbeitszeiten. "Neben der gerechten Verteilung der vorhandenen Arbeit ist also auch die Gesundheit ein Grund, warum wir eine Arbeitszeitverkürzung ohne Einkommensverlust brauchen", so die Frauenvorsitzende.

Prävention - der ÖGB fordert:


* ein umfassendes Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz.
* >Erzwingbare Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung von Gesundheitsförderung.
* mehr Verbindlichkeit bei der Evaluierung der psychischen Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
* Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als dritte verpflichtende Präventivfachkraft zusätzlich zur ArbeitsmedizinerIn und Sicherheitsfachkraft.

ÖGB