Plus 2% für Beschäftigte in Gesundheits- und Sozialberufen: Vertretbarer KV-Abschluss unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 80.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich konnten in den frühen Morgenstunden des 13. Jänner nach schwierigen Verhandlungen abgeschlossen werden. Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter steigen um 2 Prozent, die Ist-Löhne und Gehälter um 1,85 Prozent.
Auch die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 2 Prozent erhöht, die Ist-Zulagen steigen um 1,85 Prozent. Der Kollektivvertragsabschluss tritt mit Anfang Februar 2011 in Kraft und gilt für 12 Monate. "Wir konnten für die Beschäftigten damit die Abgeltung der Teuerung und einen leichten Reallohnzuwachs erzielen", sagen die Verhandlerinnen der Arbeitnehmerseite Eva Scherz von der GPA-djp und Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida.

Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte und bei Familienhospizkarenz


Erfreulich sind auch die Verbesserungen im Rahmenrecht, die den Gewerkschaften gelungen sind. "Wir haben erreicht, dass in Hinkunft Vordienstzeiten ohne Rücksicht darauf, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wurde, im Ausmaß von bis zu 10 Jahren voll angerechnet werden. Da es in den sozialen Diensten eine sehr hohe Teilzeitquote gibt, bringt das vielen bei einem Arbeitgeberwechsel einen höheren Einstiegslohn bzw. -gehalt. Vor allem auch Frauen, die oft nach der Elternteilzeit den Betrieb wechseln", sagt vida-Bundesfachgruppensekretärin Michaela Guglberger.
Eine Neuerung gibt es auch für Beschäftigte, die die Familienhospizkarenz zur Betreuung schwerkranker Angehöriger in Anspruch nehmen. "Zeiten der Hospizkarenz werden künftig für die Bemessung des Urlaubsanspruches, der Kündigungsfrist und den Anspruch auf Abfertigung alt angerechnet, so wie das bei der Elternkarenz schon jetzt der Fall ist", sagt Eva Scherz von der GPA-djp. Eingetragene Partnerschaften werden bei der Fortzahlung des Entgeltes wegen Dienstverhinderung im BAGS-Kollektivvertrag nunmehr Eheschließungen gleichgestellt.

GPA-DJP-Presseaussendung vom 13.01.2011