Fetik/Vondrasek: Zentrale Forderung nach Karenzanrechnung auch im BAGS-KV durchgesetzt! - Mehr Einkommensgerechtigkeit durch bessere Karenzanrechnung bleibt auf der Agenda der Gewerkschaften

"Die Anrechnung der Eltern- und Hospizkarenz auf Vorrückungen im Lohn- und Gehaltsschema war uns ein großes Anliegen, dem in Bereichen mit hoher Frauenbeschäftigung wie dem  Gesundheits- und Sozialbereich noch mehr Bedeutung zukommt", begrüßen die Frauenvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Ilse Fetik und die vida-Frauenvorsitzende Elisabeth Vondrasek das heutige Ergebnis.
Mit dieser zentralen Forderung hat sich die ArbeitnehmerInnenseite beim Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich durchgesetzt: Rückwirkend mit 1. Februar 2012 werden bis zu zwölf Monate pro Eltern- und Hospizkarenz auf die Lohn- und Gehaltsentwicklung angerechnet.
"Damit schließen wir nahtlos an die zahlreichen Kollektivertragsabschlüsse von der Metallindustrie über den Handel bis hin zu Gewerbe- und Handwerksbereichen an, in denen wir mit der verbesserten Anrechnung von Karenzzeiten wesentliche Schritte in Richtung mehr Einkommensgerechtigkeit gesetzt haben", kommentiert Fetik. "Auch im Gesundheitsbereich konnten wir in den vergangenen Monaten bei der Karenzanrechnung wichtige Verbesserungen erzielen. Für die Beschäftigten in den Privat- und Ordensspitälern wird die Elternkarenz bereits seit Anfang 2011 bei der Lohn- und Gehaltseinstufung und beim Jubiläumgsgeld angerechnet, seit Februar 2012 gilt das auch für die Berechnung des Urlaubsanspruchs", ergänzt Vondrasek.
"Unsere Forderungen nach besserer Anrechnung der Karenzzeiten bleiben für alle weiteren KV-Runden auf der Tagesordnung", so Fetik und Vondrasek abschließend.

GPA-djp-Presseaussendung vom 21.02.2012