Rechtsanspruch auf Bildungskarenz notwendig
ArbeitnehmerInnenförderung nicht in Unternehmensförderung umbauen

"Die Bildungskarenz ist eine wichtige Maßnahme, um Lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Deshalb müssen ArbeitnehmerInnen nach einer bestimmten Zeit im Betrieb einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz haben. Es darf nicht von der Gnade des Arbeitgebers abhängen, wer sich weiterbilden darf und wer nicht", fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Notwendig ist außerdem ein Kündigungsschutz während der Bildungskarenz.
Den von der Wirtschaftskammer im Ö1-Morgenjournal vorgeschlagenen Kontrollen kann Achitz wenig abgewinnen. "Wenn die Arbeitgeber über die Ausbildung mitentscheiden und den Erfolg kontrollieren wollen, dann sollen sie auch die Ausbildungskosten tragen, denn sie sind dann auch die Profiteure. Die Bildungskarenz muss eine ArbeitnehmerInnenförderung bleiben und darf nicht in eine Unternehmensförderung umgebaut werden", sagt Achitz.

Höheres Weiterbildungsgeld für niedrig Qualifizierte

"Damit auch Menschen mit geringer Qualifikation und niedrigerem Einkommen in Bildungskarenz gehen können, muss das Weiterbildungsgeld erhöht werden", sagt Achitz. Derzeit entspricht die Höhe des Weiterbildungsgelds dem fiktiven Arbeitslosengeld. "Viele Menschen, die sich gerne weiterbilden würden, können es sich schlicht nicht leisten, auf einen wesentlichen Teil ihres Einkommens zu verzichten", so Achitz. Konkret soll das Weiterbildungsgeld auf die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengelds angehoben werden.

ÖGB, 23.08.2012