Caritas: Beschäftigte enttäuscht über Verhalten der Arbeitgeber
BetriebsrätInnen und Gewerkschaften fordern rahmenrechtliche Verbesserungen auch für Caritas-Beschäftigte

Die Caritas-BetriebsrätInnen fordern mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und der  Dienstleistungsgewerkschaft vida Verbesserungen beim Rahmenrecht des Caritas-Kollektivvertrags. "Die Vorgehensweise der Arbeitgeber hat uns sehr enttäuscht. Sie wollen sich wohl damit auf dem Rücken der Beschäftigten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das können wir nicht zulassen", bewertet Stefan Kraker, Verhandlungsleiter der ArbeitnehmerInnen, die Situation.
Der Caritas-Kollektivvertrag wurde heuer erstmals in einer sogenannten Globalrunde gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband "Sozialwirtschaft Österreich" (vormals BAGS) und der Diakonie verhandelt.  Am 4. Februar 2013 einigten sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter  um 2,75%, höhere Löhne und Gehälter sowie alte Lohn- und Gehaltstabellen wurden um 2,7% erhöht.
Grundlage für diesen Abschluss war ein umfassendes Rahmenrechtspaket: Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) konnte die Anrechnung der  Pflegekarenz für maximal 12 Monate sowie Verbesserungen bei der Anrechnung von nicht facheinschlägigen Vordienstzeiten und Fortbildungszeiten erzielt werden.  Für die Beschäftigten der Diakonie gab es ebenfalls Verbesserungen bei der Pflegekarenz und eine Abfertigung im Todesfall. Damit wurden für die Sozialwirtschaft Österreich und die Diakonie Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht, die für viele Beschäftigte eine weitere Erhöhung ihrer Löhne und Gehälter bewirken.
Lediglich die Arbeitgebervertreter der Caritas waren zu keinerlei Verbesserung im Rahmenrecht bereit.  Sie verweigerten selbst die Zustimmung zur Pflegekarenz. "Dass sich ausgerechnet die Caritas, so gegen die Einführung der Pflegekarenz im Kollektivvertrag quergelegt hat, ist für uns absolut unverständlich. Sie heftet sich ja sonst das Thema der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, begleiten und pflegen, stets auf ihre Fahnen - zuletzt bei der Einführung der Hospizkarenz oder der Schaffung einer Beratungsstelle für Angehörige pflegebedürftiger Personen vor wenigen  Tagen in Wien", erklärt Kraker.
"Es geht nicht an, dass zwar gemeinsam verhandelt wird, sich die Arbeitgeber aber am Ende einfach die Rosinen herauspicken und nur dem unbedingt notwendigen Teil des Verhandlungspakets zustimmen. Alle Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich leisten eine gesellschaftlich ausgesprochen wichtige und körperlich wie psychisch stark fordernde Arbeit. Dafür steht ihnen auch ein entsprechendes Entgelt zu. Wir fordern die Verhandlungspartner auf, auch für unsere Beschäftigten die Verbesserungen im Rahmenrecht kollektivvertraglich abzusichern", so Kraker abschließend.

GPA-djp-Presseaussendung vom 26.02.2013