GPA-djp fordert Rücknahme der Kündigung von Betriebsratskandidaten bei BEST: Gesetzliche Standards sind einzuhalten

"Es ist untragbar, dass ein modernes, expandierendes Unternehmen mit fragwürdigen Methoden die Wahl eines Betriebsrates verhindern will. Wir fordern das Fortbildungsinstitut BEST auf, die Kündigung jenes Beschäftigten, der eine Betriebsratswahl initiieren wollte, zurückzunehmen", so die Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien, Barbara Teiber, zu den jüngsten Vorfällen beim Fortbildungsinstitut BEST.
Ein Beschäftigter von BEST meldete, so wie im Gesetz vorgesehen, am 7.3. der Geschäftsführung das Ansinnen, eine Betriebsratswahl zu initiieren. Ein paar Tage danach erfolgte die Kündigung jenes Kollegen ohne Angabe von Gründen. In der Vergangenheit gab es wiederholt Versuche, einen Betriebsrat im Unternehmen zu initiieren, die aber allesamt gescheitert sind.
"Solche Methoden haben in einer modernen Arbeitswelt nichts zu suchen. Die GPA-djp hat die Kündigung bereits vor dem Arbeitsgericht angefochten. Gerade ein Unternehmen, das sehr stark von Aufträgen der öffentlichen Hand profitiert, sollte alles tun, dass die vom Gesetzgeber  vorgesehenen arbeitsrechtlichen Standards eingehalten werden. Das Gesetz sieht die die Einsetzung eines Betriebsrates in Unternehmen  ab 5 Beschäftigten vor. Wenn jemand ernsthaft glaubt, Betriebsräte behinderten die in der modernen Arbeitswelt notwendige Flexibilität, so ist dieser noch nicht in diesem Jahrhundert angekommen", so Teiber.

GPA-djp-Presseausendung vom 20.03.2014