Private Bildungseinrichtungen: Gehälter steigen um 2,35% - Erstmals Mindesthonorare für Freie DienstnehmerInnen im Kollektivvertrag festgelegt

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Arbeitgeber der privaten Bildungseinrichtungen (BABE) konnten sich auf einen neunen Kollektivvertrag für die etwa 8.000. Beschäftigten einigen. KV-Gehälter, IST-Gehälter, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge sowie die Entlohnung für Transitarbeitskräfte, (Arbeitslose in Umschulung oder Wiedereingliederung) werden ab 1. Mai 2014 einheitlich um 2,35 Prozent angehoben.
Erstmals werden auch Mindesthonorare für Freie DienstnehmerInnen, die als Lehrende an Einrichtungen tätig sind, die vom Arbeitsmarktservice mit der Erbringung von Dienstleistungen betraut sind, im Kollektivvertrag festgelegt. Der Mindesthonorarsatz für 2014 beträgt 24,23 Euro pro Stunde. Es wird außerdem festgehalten, dass bei kommenden KV-Verhandlungen dieser Mindestsatz jeweils im Ausmaß der Kollektivvertragsgehälter angehoben wird.
"Mit der Festlegung von Mindesthonoraren für Freie DienstnehmerInnen konnten wir einen zukunftsweisenden Schritt zur Absicherung dieser Beschäftigtengruppe machen. Nach diesem Abschluss wird ab sofort der Fokus auf der Behandlung von Vor- und Nachbereitungszeiten liegen", so GPA-djp Verhandlungsleiter Klaus Wögerer, Betriebsrat beim BFI-Oberösterreich.
"Wir werden uns nunmehr umgehend bemühen, dass auch diese neuen Mindesthonorare für Freie DienstnehmerInnen fixer Bestandteil der Satzung des BABE-Kollektivvertrages werden und hoffen dabei auf Unterstützung aller zuständigen Akteure", verspricht der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer.
Die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung erfolgt durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Durch die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung werden Kollektivverträge auch außerhalb ihres Geltungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuerkannt.

GPA-djp-Presseausendung vom 10.04.2014