GPA-djp fordert faire Gehälter für Angestellte in niederösterreichischen Arztpraxen
Öffentliche Kundgebung vor der NÖ-Ärztekammer – Mindestgrundgehalt von 1.300.- Euro brutto gefordert – Online-Petition

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) fordert auf einer Kundgebung in Wien die Niederösterreichische Ärztekammer auf, im Rahmen der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen der Forderung nach einem Mindestgrundgehalt von 1.300.- Euro brutto nachzukommen.
Die Kollektivverträge für die etwa 40.000 Angestellten  bei Ärzten werden  auf Länderebene mit den jeweiligen Länderärztekammern verhandelt. In Niederösterreich betrifft das etwa 6.000 Angestellte.  Während in anderen  Bundesländern ein Mindestgrundgehalt von 1.300.- Euro brutto bereits umgesetzt werden konnte, weigert sich die Niederösterreichische Ärztekammer, der Forderung der GPA-djp  nachzukommen.
Derzeit erhalten Angestellte bei Ärzten in Niederösterreich ein Mindestgrundgehalt von  1.091.- Euro brutto für 40 Wochenstunden - das sind 927.- Euro netto - und befinden sich damit im Bereich der Armutsgefährdung. Zudem verlangt die NÖ-Ärztekammer, dass Angestellte in den Arztpraxen 10 Stunden pro Tag ohne Zuschlag arbeiten sollen.
"Ärztinnen und Ärzte gehören nicht zu den Niedrigverdienern und die qualifizierte Arbeit ihrer Angestellten, mehrheitlich Frauen, sollte ihnen etwas Wert sein. Angestellte in Arztpraxen wickeln das gesamte Zeitmanagement ab, führen Analysen durch und dürfen nun auch Blut abnehmen. Die ablehnende Haltung  der Niederösterreichischen Ärztekammer in Fragen des Mindestgrundgehalts ist beschämend", erklärt der Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp Georg Grundei.
"Die GPA-djp strebt gemeinsam mit dem ÖGB die schrittweise Umsetzung eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes bzw. Mindestgrundgehaltes von 1.500.- Euro brutto an. Insbesondere in Branchen mit einem hohen Frauenanteil ist die deutliche Anhebung der Mindestgrundgehälter ein entscheidender Schritt für mehr Einkommensgerechtigkeit. Wir fordern die Niederösterreichische Ärztekammer auf, der Forderung der GPA-djp nach einem Mindestgrundgehalt von 1.300.- Euro als ersten Schritt in diese Richtung  nachzukommen und die Blockadehaltung aufzugeben", so der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp,  Karl Proyer.
Die Forderung der GPA-djp kann auch im Internet mit einer Online-Petition unterstützt werden - und zwar hier.

GPA-djp-Presseaussendung vom 18.06.2014