BAGS-KV schafft als Leitkollektivvertrag Branchenzusammenhalt im Wachstumsbereich Gesundheit und Soziales
BAGS-KV als Aushängeschild nationaler und internationaler Kollektivvertragsarbeit

Mit der Einführung des BAGS Kollektivvertrags für die österreichische Sozial- und Gesundheitsbranche gelang vor zehn Jahren ein in Europa einzigartiger Erfolg. Der BAGS-KV sorgt seither für eine Vereinheitlichung der Löhne/ Gehälter und des Rahmenrechts in der Branche. Der Kollektivvertrag gilt inzwischen für etwa 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schafft für 60 Sozialberufe Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
Eine aktuelle Evaluationsstudie zum BAGS Kollektivvertrag zeigt die Stärken und Entwicklungspotenziale des Regelwerks auf: Der BAGS Kollektivvertrag brachte einheitliche Standards für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sozialbereich, verhindert Lohndumping, gilt inzwischen als Leitkollektivvertrag der Branche und stärkt damit Branchenbewusstsein und -zusammenhalt in einem Bereich, der von einer vielfältigen Leistungspalette, großem Innovationspotenzial, deutlichen Wachstumsraten und einer beträchtlichen Wertschöpfung gekennzeichnet ist. In einzelnen Teilbereichen, wie etwa der Einstufung einzelner Tätigkeitsfelder, der zunehmenden Akademisierung im Sozialbereich oder Fragen des Senioritätsprinzips (z.B. Anrechnung von Vordienstzeiten), wird auch in Zukunft Diskussionsbedarf bestehen. An einer Weiterentwicklung des KV wird jedenfalls laufend gearbeitet - und das in einem sehr produktiven Klima zwischen ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenvertretungen, wie beim Pressegespräch "10 Jahre BAGS Kollektivvertrag - Eine Erfolgsgeschichte?" am 3. Juli 2014 in Wien von beiden Seiten betont wurde.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer: "Soziale Arbeit ist nicht nur eine gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern fördert auch die Qualität unseres Zusammenlebens, sichert den (sozialen) Frieden und verbessert die Lebensumstände vieler Menschen. Geregelte Arbeitsbedingungen in diesem Bereich sind daher von essentieller Bedeutung. Der BAGS Kollektivvertrag schafft als Leitkollektivvertrag der Sozialwirtschaft genau diese geregelten, einheitlichen Standards. Das ist europaweit einzigartig: In keinem Land ist ein größerer Anteil des privaten Gesundheits- und Sozialbereichs in einem einheitlichen Kollektivvertrag erfasst als hier in Österreich."
Wolfgang Gruber (Vorstandsvorsitzender der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH): "Die Sozialwirtschaft ist eine Wachstumsbranche mit beträchtlichem Umsatz und einer Wertschöpfung, die nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial wirksam wird. Die Sozialbranche ist auch ein großer Arbeitsmarkt mit knapp 400.000 Beschäftigten österreichweit. Ein Kollektivvertrag wie der BAGS-KV, der gute und einheitliche Arbeitsbedingungen und Rechtssicherheit für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen garantiert, ist für Sozialunternehmen kein Selbstzweck - es geht dabei immer auch und vor allem um die Qualität der Versorgung von Menschen, die auf Gesundheits- und soziale Dienste angewiesen sind. Die SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH wird sich auch in Zukunft für eine starke Sozialbranche im Dienste der Menschen einsetzen."
Wolfgang Katzian (Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier): "Der private Sozialbereich ist erkennbar am hohen Engagement der BetriebsrätInnen und ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass dieser Bereich ein Herzstück innerhalb der GPA-djp geworden ist, immer wieder eine Keimzelle für leidenschaftliche und kreative Aktionen, bei denen auch sehr viele Beschäftigte eingebunden sind. Ich glaube, ich übertreibe auch nicht, wenn ich sage, dass der BAGS-Kollektivvertrag ein Aushängeschild nationaler und internationaler Kollektivvertragsarbeit geworden ist. Kein zweites Land der Welt hat im privaten Sozialbereich eine so umfassende Regelung für die meisten Beschäftigten."
Gottfried Winkler (gf Vorsitzender der Gewerkschaft vida): "Der BAGS-KV gilt mittlerweile für nahezu 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für die verschiedensten Berufe im Sozialbereich bestehen damit einheitliche Mindeststandards und eine Vereinheitlichung der Löhne/Gehälter und des Rahmenrechts. Dennoch: Zu oft wird in diesem wachsenden Wirtschaftsbereich auf Kosten der Beschäftigten gespart, weil die öffentliche Hand als Fördergeber und dadurch in weiterer Folge die Betriebe mit Budgetnöten kämpfen. Damit in dieser Zukunftsbranche weiterhin attraktive Arbeitsplätze entstehen, müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Gewerkschaften können daher nur die Forderung nach einer ausreichenden Finanzierung des Sozial- und Gesundheitsbereichs bekräftigen."

GPA-djp-Presseaussendung vom 03.07.2014