Angestellte Ärzte: GPA-djp pocht auf kollektivvertragliche Absicherung
Verweis auf gültige Kollektivverträge für Angestellte bei Ärzten

"Der gestrige Beschluss des Hautverbandes der Sozialversicherungsträger bezüglich eines Gesamtvertrages über den Einsatz von angestellten Ärzten bei Vertragsärzten ist grundsätzlich zu begrüßen. Es sind aber dringend ergänzende Bestimmung bezüglich kollektivvertraglicher Regelungen nötig", betont der Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Dürtscher.
Dürtscher verweist auf bestehende Kollektivverträge für Angestellte bei Ärzten, die zwischen der GPA-djp und den jeweiligen Ärztekammern der Länder verhandelt werden.
"Wenn nun auch Ärzte angestellt werden, kann dies nicht auf einzelvertraglicher Ebene geregelt werden. Es braucht dazu eine verbindliche kollektivvertragliche Grundlage. Wir fordern die Ärztekammern auf, umgehend dazu in Verhandlungen zu treten", so Dürtscher.

GPA-djp-Presseaussendung vom 04.09.2019