GdG-KMSfB setzt Schritt in die richtige Richtung und fordert Wiedereingliederung des FSW

Auf Initiativ-Antrag der KIV/UG hat die 1. Wiener Landeskonferenz der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe am 30.09.2010 einstimmig die Forderung nach der Auflösung des Fonds Soziales Wien und dessen Wiedereingliederung in den Magistrat der Stadt Wien beschlossen. Damit wird die langjährige gewerkschaftliche Forderung, dass Gesundheits- und Sozialdienste nicht privaten Profitinteressen unterworfen werden dürfen, erneut bekräftig. Welche Auswirkungen diese Forderung auf PSD, SDW und zahlreiche andere Betriebe haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Konsequenterweise müsste aber die Forderung der GdG-KMSfB für alle ausgegliederten bzw. privatisierten Betriebe gelten. Im folgenden geben wir den Antragstext wieder.

Auflösung des Fonds Soziales Wien (FSW) und Wiedereingliederung in den Magistrat der Stadt Wien

Die 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB fordert die Auflösung des Fonds Soziales Wien (FSW) und die Wiedereingliederung aller Arbeitsbereiche des FSW in den Magistrat der Stadt Wien.

Begründung:
Der Fonds Soziales Wien, ein vom Magistrat der Stadt Wien ausgegliederter Fonds der Stadt Wien nach dem Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, besteht seit einige Jahren. Mittlerweile wurden auch Betriebsgesellschaften gegründet: Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH (Tageszentren für SeniorInnen, Mobile Hauskrankenpflege), "wieder wohnen" Betreute Unterkünfte für wohnungslose Menschen gemeinnützige GmbH.
Die Erfahrungen der zugewiesenen Stadt Wien-Bediensteten, der privatrechtlich Beschäftigten und der ZeitarbeitnehmerInnen auf der einen Seite und der Erfahrungen der Personalvertretung, der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaft mit dem "Unternehmen" FSW, mit der Geschäftsführung und mit der Unternehmensphilosophie in diesem ausgegliederten Fonds zeigen eine sehr negative Bilanz für die betroffenen ArbeitnehmerInnen und für die Interessensvertretung. Es zeigt sich, dass privatwirtschaftliche Konzepte für den kommunalen Sozialbereich im Sinne unserer gewerkschaftlichen Forderung negative Auswirkungen auf die Bediensteten/ Beschäftigten haben.
Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG hat bereits 2006 folgenden Beschluss gefasst (Arbeitsprogramm 2006-2010) gefasst: "Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG wird diese neoliberale Irrlehre bekämpfen und bringt dies überall deutlich zum Ausdruck. Im Gegensatz zum oben genannten neoliberalen Modell fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, verstärkt auf Insourcing statt Outsourcing von Leistungen zu setzen, da die Bediensteten der Gemeinde Wien im Vergleich zu privaten Anbietern Leistungen mit höherer oder zumindest gleichwertiger Qualität erbringen." Im Sinne des Konzepts des Neuen Steuerungsmodells ist die Unternehmensphilosophie des FSW auch im Sozialbereich an die Privatwirtschaft angepasst und der Beschluss der 16. Wiener Landeskonferenz GdG anzuwenden.

Ein weiterer Antrag der KIV/UG, der noch weiter geht, wurde dem Wiender Landesvorstand der GdG-KMSfB zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. Dieser geht noch weiter. Auch hier geben wir in der Folge den Text wider.

Wieder-Eingliederung von ausgegliederten Bereichen

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG hat in einem Antrag (Arbeitsprogramm 2006-2010) folgende Formulierung beschlossen: "Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG wird diese neoliberale Irrlehre bekämpfen und bringt dies überall deutlich zum Ausdruck. Im Gegensatz zum oben genannten neoliberalen Modell fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, verstärkt auf Insourcing statt Outsourcing von Leistungen zu setzen, da die Bediensteten der Gemeinde Wien im Vergleich zu privaten Anbietern Leistungen mit höherer oder zumindest gleichwertiger Qualität erbringen."
Die 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB fordert tatsächliche Schritte, diesen grundsätzlichen Beschluss umzusetzen. Die Stadt Wien als Eigentümerin der ausgegliederten Unternehmen, Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts wird aufgefordert, die bereits durchgeführten Ausgliederungen wieder in die Stadt Wien (im Rahmen der Wiener Stadtverfassung) zurückzuführen.

Auflösung des Fonds Soziales Wien und der ausgegliederten Betriebsgesellschaften:
Als einen ersten Schritt fordert die 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB die Auflösung des Fonds Soziales Wien bzw. FSW-Betriebsgesellschaften und Eingliederung aller Bereiche des FSW und der FSW-Gesellschaften in die Stadt Wien-Organisation auf der Basis der Wiener Stadtverfassung als Beispiel für weitere ausgegliederte "Unternehmen" der Stadt Wien.
Der Fonds Soziales Wien, wie auch die anderen ausgegliederten "Unternehmen" der Stadt Wien, sind zwar im Eigentum bzw. werden von der Stadt Wien kontrolliert, aber die Erfahrung mit der Unternehmensphilosophie und der Management-Politik zeigen deutlich: Diese ausgegliederten Unternehmen, Fonds, Anstalten Öffentlichen Rechts wie auch die von der Stadt Wien kontrollierten Vereine werden wie private Unternehmen nach neoliberalen Grundsätzen geführt.


Axel Magnus, Betriebsratsvorsitzender SDW