GPA-djp - vida: Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen muss nun für alle Beschäftigten gelten! Satzung des Kollektivvertrags für Private Bildungseinrichtungen erreicht

Der Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen - kurz: BABE-KV - ist heute, am 1. Oktober 2010 zur Satzung erklärt worden. Das bedeutet, dass nun auch jene privaten Bildungseinrichtungen, die bislang den Kollektivvertrag nicht anwenden, dies nun per Arbeitsverfassungsrecht  tun müssen.
Der BABE-KV betrifft 9.000 ArbeitnehmerInnen in über 500 privaten Bildungseinrichtungen österreichweit und wird von der Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier und der Gewerkschaft vida verhandelt. Bislang waren ca. 60 Prozent der Beschäftigten vom Kollektivvertrag erfasst. Die großen Arbeitgeber der Branche sind beispielsweise das bfi, Weidinger und Partner und auch das WIFI. Der Antrag zur Satzung wurde 2007 auf Grund massiven Widerstands der Wirtschaftskammer abgelehnt, nun entschied das Bundeseinigungsamt für die Beschäftigten.
"Das ist ein riesiger Erfolg für die Gewerkschaften und natürlich für alle betroffenen Beschäftigten in der Erwachsenenbildung. Endlich haben alle Betriebe die gleichen Wettbewerbsbedingungen", freut sich vida-Verhandler Jakob Grumbach.
"Ein Meilenstein für einheitliche Mindeststandards in diesem Bereich, Lohndumping bei öffentlichen Ausschreibungen ist nun definitiv nicht mehr möglich und die eigentlichen GewinnerInnen sind die Beschäftigten. Jetzt konzentrieren wir uns auf die Weiterentwicklung des Kollektivvertrags und der Mindeststandards", kündigt GPA-djp-Verhandlerin Anita Stavik an.

GPA-DJP-Presseaussendung vom 01.10.2010