Forderung nach Wiedereingliederung des FSW: ManagerInnen beweisen ihr neoliberales Denken

Bei der 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport und freie Berufe) 2010 wurde einstimmig und somit fraktionsübergreifend ein Antrag beschlossen, in welchem die Auflösung des Fonds Soziales Wien (kurz: FSW) und dessen Wiedereingliederung in den Magistrat der Stadt Wien im Rahmen der Wiener Stadtverfassung gefordert wird.
Nach zahlreichen von sog. Führungskräften angezettelten Diskussionen darüber, durch welche insbes. unter Privatangestellten Verunsicherung gesät wurde, haben diese dann auch noch (unter den Unterschriften steht bezeichnenderweise einzig der Name des Geschäftsführers selbst leserlich ..., offenbar können also die anderen entweder nicht zu ihrer Meinung stehen oder aber wurden zur Unterschrift gedrängt) einen Brief an den Vorsitzenden der GdG-KMSfB geschrieben, der vor Untergriffen nur so strotzt und selbstverständlich auch unter den Beschäftigten kursiert, um die Verunsicherung noch weiter zu steigern.
Auch in diesem Schreiben wird erneut eine Panikmache sondergleichen losgetreten, indem 1. der Gewerkschaft unterstellt wird, dass diese die Arbeitsplätze von ca. 550 Privatangestellten gefährdet und 2. deren Arbeitsleistung abwertet. Das genaue Gegenteil ist wahr. Mit der Wiedereingliederung in die öffentliche Verwaltung würden nicht nur die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten angeglichen, sondern auch deutlich sicherer. Gleichzeitig würde damit auch die Verwendung öffentlicher Mittel im Sozialbereich (der FSW vergibt selbst Förderungen in Höhe von hunderten Millionen Euro) dem neoliberalen Denken des sog. New Public Management entzogen und wieder unter die demokratische Kontrolle der gewählten politischen VertreterInnen gestellt.
Selbstverständlich würden aber auch einige bei der Umsetzung dieser Forderung verlieren. Die bereits genannten sog. (Führungs-)Kräfte, die von der Ausgliederung der betroffenen Sozialbereiche im Jahr 2004 vor allem für sich selbst profitiert haben und nun gezielt Teile der Belegschaft mit dem Schüren von Existenzängsten fälschlicherweise verunsichern. In der öffentlichen Verwaltung gibt es weder eine solche Einkommensungleichheit wie im FSW, wodurch diese Damen und Herren sich wieder mit den Gehältern von Normalsterblichen zufrieden geben müssten, und sie müssten ihre Selbstherrlichkeit wieder dem demokratischen Willen des Gemeinderates bzw. Landtages unterordnen. Darum geht es ihnen in Wirklichkeit. Wie wichtig ihnen Arbeitsplatzsicherheit ist, zeigen die Vorkommnisse im FSW ausreichend: Kündigungen, Rausmobben, unbegründete Versetzungen, ständige Umstrukturierungen und die grassierende Zeitarbeit zeichnen davon ein ausreichendes Sittenbild.
Der zuständigen Fachgewerkschaft hingegen – und auch an dieser gibt es viel zu kritisieren – geht es ausschließlich darum, endlich wieder möglichst einheitliche und sichere Beschäftigungsverhältnisse für alle Bedienstetengruppen zu schaffen, wie sie z.B. die Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien bietet, als auch um Besoldungsgerechtigkeit statt einem Nebeneinander von Privatangestellten, Vertragsbediensteten, BeamtInnen, ZeitarbeiterInnen und freien DienstnehmerInnen mit jeweils völlig unterschiedlichen Arbeitsbedingungen; das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, dem die Wiedereingliederung aller privatisierten, ausgegliederten und ausgegründeten Unternehmen folgen müsste.
Die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" – also gleiche und sozial gerechte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der ehemaligen MA 12, der ehemaligen MA 47 sowie jene, die in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen zum FSW stehen, kann mit Sicherheit nur im Rahmen des Magistrats Wien umgesetzt werden!

Ein Beschäftigter des FSW