GPA-djp-Fetik: Sechste Urlaubswoche bedeutet mehr Gerechtigkeit für Frauen
Urlaubsrecht muss bestimmte Änderungen am Arbeitsmarkt berücksichtigen

"Von einer Ausweitung des Jahresurlaubes auf Beschäftigtengruppen, die bisher keine Chance hatten, die sechste Urlaubswoche zu erreichen, profitieren in besonderem Maße Frauen. In Branchen wie dem Handel und dem Gesundheits- und Sozialbereich mit einem großen Frauenanteil, erreicht kaum eine Beschäftigte 25 Dienstjahre bei einem Arbeitgeber, was derzeit die Bedingung für sechs Wochen Urlaub ist. Wollen wir einen Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt herstellen, ist eine Modernisierung des Urlaubsrechts unabdingbar", so die Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Ilse Fetik.
Generell geht es darum, die Interessen von Frauen in der Arbeitszeitgestaltung stärker zu berücksichtigen. "Wir dürfen nicht in eine Entwicklung hinein geraten, wo der so genannten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit alles untergeordnet wird. Produktiv und leistungsfähig entwickelt sich eine Volkswirtschaft dann, wenn den Menschen vermittelt wird, dass ihre persönlichen Interessen in bestimmten Lebensphasen ernst genommen werden und das praktische Folgen in der Arbeitswelt hat. Gerade für ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten sind Tagesarbeitszeiten über das normale Ausmaß hinaus fast unmöglich. Und wenn wir wollen, dass Beschäftigte länger gesund und produktiv im Arbeitsleben bleiben und wenn wir die Beschäftgungskrise in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir rasch Lebensarbeitszeiten - wie etwa die Ausdehnung des Urlaubes - besser verteilen. Überlange Arbeitszeiten haben nicht unbedingt höhere Produktivität zur Folge. Wenn nun die Arbeitgeber darauf drängen, in Ausnahmefällen auch Arbeitszeiten bis zu zwölf Stunden bei Gleitzeit zu ermöglichen, dann braucht es verbindliche Regelungen für Zeitausgleich in ganzen Blöcken und klare Regelungen betreffend der Überstundenzuschläge. Es darf nicht ausreichen, dass eine Betriebsvereinbarung diese Möglichkeit anbietet, sondern es muss  eine Bedingung für die Ausdehnung des Arbeitstages sein", so Fetik.

GPA-djp-Presseausendung vom 08.04.2014