GPA-djp zu AUVA-Beschluss: Kritik am Sparkurs bleibt aufrecht
Verschlechterungen im Dienstrecht durch Ausgliederungen konnten abgewehrt werden

"Wir sind froh darüber, dass die Sparvorgaben der Bundesregierung nicht in Form einer Verschlechterung im Dienstrecht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Dennoch bleibt unsere grundsätzliche Kritik am Sparkurs und auch der Ausgliederung in eine GmbH aufrecht. Die Ausgliederung bringt weder den Versicherten noch den Beschäftigten Vorteile und ist eine Mogelpackung", betont die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier(GPA-djp), Barbara Teiber.
"Dass die Einsparungen im heutigen Beschluss nicht durch den Abbau von Dienstposten erfolgen, kann ermöglichen, durch Insourcing Kosten zu sparen, indem künftig auf teure Beauftragungen von Externen verzichtet wird", unterstreicht der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates der AUVA, Erik Lenz.
"Es ist dem Engagement der Beschäftigten, der BetriebsrätInnen und der Zivilgesellschaft zu danken, dass eine Zerschlagung der AUVA verhindert werden konnte. Das ist ein Erfolg, der ohne unseren Protest nicht möglich gewesen wäre", so Teiber. Der verordnete Sparkurs wird sich aber zweifellos negativ auf die AUVA und in Folge auf die Krankenkassen und ihre Leistungen für die Versicherten auswirken.
"Nach wie vor ist völlig unklar, wie die genannten Summen eingespart werden sollen, ohne dass es zu Verschlechterungen für PatientInnen kommt. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die ArbeitnehmerInnen für die Geschenke der Regierung an die Unternehmer zahlen werden und wir werden nicht müde werden, die Öffentlichkeit über diese Umverteilung nach oben zu informieren", so Teiber.

GPA-djp-Presseaussendung vom 21.08.2018