Drei Rechte, die uns zustehen!


1. Mehrstundenzuschläge: Seit der Novelle des Arbeitszeitgesetzes mit Jahresanfang 2008 stehen Teilzeitbeschäftigten Mehrstundenzuschläge zu. Im BAGS-Kollektivvertrag ist das sogar schon seit Mitte 2004 der Fall. Trotzdem weigert sich die Geschäftsführung bis heute, Mehrstundenzuschläge auszuzahlen, was den Teilzeitbeschäftigten KollegInnen hohe finanzielle Nachteile erwachsen lässt. Daher: Auszahlung der Mehrstundenzuschläge jetzt und Nachzahlung der bisher zu bezahlenden Mehrstundenzuschläge so schnell wie möglich in einer möglichst steuerschonenden Form!

2. Dienstzettel: Obwohl gesetzlich eindeutig normiert ist, dass wir unmittelbar einen Dienstzettel erhalten müssen, welcher alle relevanten Regelungen unserer Arbeitsverhältnisses darstellt (oder aber einen Vertrag in dem all die vorgeschriebenen Punke enthalten sind), weigert sich die Geschäftsführung bis heute, solche Dienstzettel auszustellen. Dies macht es uns selbst, aber auch dem Betriebsrat, enorm schwer, die korrekte Einhaltung der anzuwendenden Bestimmungen zu kontrollieren. Daher: Dienstzettel für alle KollegInnen unmittelbar bei Einstellung inklusive Kopie an den Betriebsrat!

3. Informationsrechte: Obwohl der Belegschaftsvertretung eindeutige Informationsrechte zustehen, weigert sich die Geschäftsführung bis heute, diese vor der Einstellung neuer KollegInnen zu informieren. Aber auch über erfolgte Einstellungen wird meist zu spät informiert. Dadurch wird es der Geschäftsführung mögliche, einzelne KollegInnen bei den Arbeitsbedingungen gegenüber anderen zu benachteiligen, da keine Vergleiche gezogen werden können. Daher: Volle Einhaltung der Informationsrechte der Belegschaftsvertretung!

Der Betriebsrat, 28.11.2009