Auch in Zeiten von COVID-19: Die SDW macht, was andere nicht machen!


Und das ist keine Selbstverständlichkeit. Vor allem ist es die Folge eines sehr aktiven Betriebsrates und einer Belegschaft, die auch jederzeit selbst aktiv wird, wenn das erforderlich ist, was z.B. daran zu erkennen ist, dass wir in der SDW bei allen bisherigen Streiks im Rahmen der SWÖ-Kollektivvertragsverhandlungen die höchste Streikbeteiligung in ganz Österreich hatten.
Das liegt aber auch daran, dass die Geschäftsführung der SDW mehr als das eine Wörtchen "Nein" kennt.
So wurde auch in Zeiten der Pandemie möglich gemacht, was in anderen Betrieben scheinbar ein Ding der Unmöglichkeit war:
* freiwilliges Home Office für so viele KollegInnen wie möglich durch Umstellung zahlreicher Arbeitsprozesse auf telefonische und datenschutzkonforme Online-Kommunikation
* KollegInnen, die aus persönlichen Gründen im Büro arbeiten wollen, sind dabei zu bevorzugen
* Desinfektionsmittel und Masken für alle von der Firma gestellt seit Beginn der Pandemie
* bei Arbeit im Büro maximal eine Person pro Raum
* klar kommunizierte und im Bedarfsfall aktualisierte Regelungen zum Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 – akkordiert zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat
* keine Kurzarbeit
* kein Druck, Zeit- und/oder Urlaubsguthaben abzubauen
* während des ersten Lockdowns individuelle Lösungen bei der Stornierung von bereits bewilligten Urlauben und Zeitausgleichen
* Corona-Prämie von 250 bis 1.100 Euro abhängig von Einkommenshöhe (je geringer das Einkommen, desto höher die Prämie), KlientInnenkontakt und Bereitschaft zur Durchführung von Testungen auf eine COVID-19-Infektion bei Verdachtsfällen im Betrieb
* Angebot von Grippe- und Hepatitis-Impfungen auf Firmenkosten für alle KollegInnen
* Angebot wöchentlicher Testungen für alle KollegInnen
* Sonderbetreuungszeit seit dem ersten Lockdown nach Bedarf der KollegInnen, obwohl bis jetzt von der Bundesregierung kein Cent dafür geflossen ist
* Einkaufsgutschein im Wert von 120 Euro im Dezember – gemeinsam finanziert von Geschäftsführung und Betriebsrat aus jenen Mitteln, die diese in anderen Jahren für die Durchführung von Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Betriebsversammlungen und Open Houses des Betriebsrates aufwenden.