GPA-djp-Proyer zu Sozial Global: Änderungskündigungen zurücknehmen: Aufsichtsratsvorsitzende Goldmann soll Verunsicherung unterlassen

"Die Auslegung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen im Gesundheits- und Sozialbereich (BAGS-Kollektivvertrag) bei der Sozial Global AG durch die Aufsitzsratsvorsitzende der Sozial Global AG Wilhelmine Goldmann ist ohne rechtliche Substanz und in dieser Form schlichtweg falsch,  kommentiert der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer, die gestrige Stellungnahme von Goldmann. 
"Es gibt keinen alten und keinen neuen BAGS-Kollektivvertrag sondern nur einen einzigen Kollektivvertrag mit zwei verschiedenen Mindestlohn- und Mindestgrundgehaltstabellen und Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter können bekanntlich nicht gekürzt werden.  Auch besteht für die Arbeitgeberseite kein Recht, Angestellte in die  neue Struktur zu zwingen, lediglich die Angestellten selbst hätten ein Optierungsrecht. Die GPA-djp unterstützt selbstverständlich alle Angestellten bei der Durchsetzung ihrer Rechte", so Proyer
"Wir hätten von den Verantwortlichen bei Sozial Global eigentlich mehr erwartet als billige öffentliche Polemik betreffend der 15 Monatsgehälter, die trotzdem  ein kaum vernünftiges Einkommen für vielfach Teilzeitbeschäftigte Frauen ergeben", so Proyer weiter.
Die GPA-djp fordert die Verantwortlichen bei Sozial Global auf, die weitere Verunsicherungen von Angestellten zu unterlassen, auf sachlichere Verhandlungswege einzuschlagen und die Änderungskündigungen zurückzunehmen. Im übrigen sei man in der GPA-djp selbst in der Lage zu beurteilen was für die Beschäftigten, BetriebsrätInnen und die Gewerkschaft gut sei, heißt  es abschließend.

GPA-DJP-Presseaussendung vom 23.02.2011