GPA-djp und vida: Plus 3,4 % für Beschäftigte in Gesundheits- und Sozialberufen - Vertretbarer KV-Abschluss unter schwierigen Rahmenbedingungen am Tag der Sozialen Gerechtigkeit

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 90.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich konnten in den frühen Morgenstunden des 21. Februars nach schwierigen Verhandlungen abgeschlossen werden. Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter steigen um 3,4 Prozent, die Ist-Löhne und Gehälter um 3,2 Prozent.
Auch die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 3,4 Prozent erhöht, die Ist-Zulagen steigen um 3,2 Prozent. Der Kollektivvertragsabschluss tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft und gilt für zwölf Monate. "Wir konnten für die Beschäftigten damit die Abgeltung der Teuerung und einen leichten Reallohnzuwachs erzielen", sagen die VerhandlerInnen der Arbeitnehmerseite Reinhard Bödenauer von der GPA-djp und Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida.

Verbesserungen bei Kilometergeld und Anrechnung der Elternkarenzzeiten sowie der Familienhospizkarenzzeiten auf das Entgeltschema

Erfreulich sind auch die Verbesserungen im Rahmenrecht, die den Gewerkschaften nach langjähriger Forderung gelungen sind. "Wir haben erreicht, dass ab 1. Jänner 2013 alle ArbeitnehmerInnen, welche im Auftrag des Arbeitgebers ihr Privatfahrzeug für Dienstfahrten benutzen, das amtliche Kilometergeld erhalten, welches nun im Kollektivvertrag verankert ist. Dies ist vor allem für alle ArbeitnehmerInnen in den mobilen Diensten wichtig, da nun endlich sichergestellt ist, dass für die Erbringung der Dienstfahrten ein Kostenersatz erfolgt", sagt Martha Fleschurz, Verhandlungsvorsitzende der ArbeitnehmerInnen.
Eine wichtige Neuerung gibt es für alle Beschäftigten, die ab 1. Februar 2012 in Elternkarenz bzw. Familienhospizkarenz gehen: Die Zeiten pro Karenz werden bis zu einem Höchstausmaß von zwölf Monaten auf das Gehaltsschema angerechnet. Diese wichtige Änderung wird maßgeblich zur Schließung der Einkommensunterschiede zwischen Männer und Frauen beitragen, da der in Elternkarenz gehende Elternteil nun keine Biennalsprünge aufgrund der Karenzzeit verliert und somit die Einkommenssituation nach der Karenz wesentlich verbessert wird.

GPA-djp-Presseaussendung vom 21.02.2012