Überstunden reduzieren, Arbeitszeit verkürzen
Frauen stärker benachteiligt - Armutszeugnis für Unternehmen

"Die Anfragebeantwortung von Sozialminister Hundstorfer zum Thema Überstunden gibt den Forderungen des ÖGB zu Arbeitszeitverkürzung und einer zusätzlichen Urlaubswoche zu hundert Prozent recht", sagt ÖGB-Vizepräsidentin Sabine Oberhauser. "Einerseits klagen Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft ständig über das niedrige faktische Pensionsantrittsalter, und andererseits werden in Österreich Überstunden in horrendem Ausmaß geleistet – das passt nicht zusammen." Dass Frauen auch hier besonders benachteiligt sind, findet Oberhauser "ein Armutszeugnis".
"Überlange Arbeitszeiten machen krank, deshalb darf sich die Wirtschaft der Forderung nach kürzeren Arbeitszeiten nicht länger entgegenstellen. Wer viel arbeitet, soll das erstens korrekt bezahlt bekommen und braucht zweitens auch Zeit zur Erholung", sagt Oberhauser. Der ÖGB fordert außerdem, dass auch freie DienstnehmerInnen einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bekommen. Auch die geplante Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters werde nur gelingen, wenn die Menschen länger gesund bleiben.
Besonders bedenklich findet Oberhauser, dass Frauen auch in diesem Bereich die größeren Nachteile haben. "Niemand soll unbezahlte Überstunden leisten müssen", so Oberhauser. "Dass das aber vermehrt die Frauen trifft, wie aus der Beantwortung des Sozialministers hervorgeht, ist ein Armutszeugnis für die Unternehmen, die uns ja gerne weismachen, in Punkto Frauenförderung und Gleichstellung ohnehin schon so viel zu tun."
Als Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung fordert der ÖGB, die Überstunden für die Arbeitgeber zu verteuern, um sie zu reduzieren. "Ein Euro mehr pro Überstunde, und der soll jeweils zur Hälfte an Arbeitslosen- und Krankenversicherung fließen." Der ÖGB und die Gewerkschaften raten allen ArbeitnehmerInnen, im Zweifel Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, um in Streitfällen vor Arbeits- und Sozialgerichten Beweismaterial vorlegen zu können. "Überstunden nicht zu bezahlen grenzt an Diebstahl, denn die Firmen haben ja eine Leistung von ihren Beschäftigten bekommen."

ÖGB, 23.08.2012