Für knapp 12.000 Beschäftigte steigen ab 2014 die Gehälter um 2,45%. Einigung auch bei Pflegekarenz, Papamonat und drittem Karenzjahr
Caritas und Gewerkschaft einigen sich auf KV-Abschluss

Bereits in der ersten Verhandlungsrunde einigten sich Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), die Dienstleistungsgewerkschaft vida und die Arbeitgebervertreter der Caritas auf einen Kollektivvertragsabschluss für rund 12.000 Beschäftigte. Die KV-Gehälter, die Entlohnung der Transitmitarbeiter werden ab 1. Jänner und die Zulagen ab 1. Juli um 2,45 % erhöht. Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenz werden ab 1.1.2014 in vollem Umfang auf die Vorrückung im Gehaltsschema angerechnet, weiters wurden Verbesserungen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowie ein Rechtsanspruch für Pflegekarenz, Papamonat und das "3. Karenzjahr" vereinbart.
"Mit diesem umfangreichen Rahmenrechtspaket haben wir für die Beschäftigten Verbesserungen erreicht, die ein zusätzliches Einkommensplus bewirken. Wir konnten damit beim Rahmenrecht mit anderen Anbietern in der Branche gleichziehen. Mehr noch: Es ist uns gelungen, dass anders als bei anderen Anbietern bei der Caritas künftig sämtliche Elternkarenzzeiten bei einer etwaigen Gehaltsvorrückung berücksichtigt werden. Mit dieser Kombination von Einkommensplus und rahmenrechtlichen Verbesserungen ist uns ein Kompromiss zwischen der angespannten Lage der öffentlichen und kommunalen Budgets und den gerechtfertigten Forderungen nach einer kontinuierlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung der ArbeitnehmerInnen gelungen. Die Caritas ist damit als Arbeitgeber ein Stück attraktiver geworden", erklärt Stefan Kraker, Betriebsrats-Vorsitzender der Caritas der Diözese Graz-Seckau und Verhandlungsleiter auf ArbeitnehmerInnenseite.
„Wir begrüßen, dass die Geschäftsführung unseren Forderungen sowohl bei Anrechnung der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenz als auch bei der Verbesserung beim Urlaubsanspruch zugestimmt hat. Ab 1.1.2014 werden bei ArbeitnehmerInnen, die derzeit gesetzlich 5 anrechenbare Jahre auf den Urlaubsanspruch haben, kollektivvertraglich zwei weitere Jahre - in Summe daher 7 Jahre - angerechnet. Damit ist die 6. Urlaubswoche für viele Beschäftigte in greifbarere Nähe gerückt", so Kraker weiter.
Alexander Bodmann, Verhandlungsleiter auf Arbeitgeberseite und Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien: "Ich freue mich sehr, dass wir nach sehr konstruktiven Verhandlungen ein positives Ergebnis erzielt haben. Das ist in wirtschaftlich angespannten Zeiten wie diesen alles andere als selbstverständlich. Die vereinbarten Regelungen sind ein Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tag für Tag für Menschen am Rande der Gesellschaft und an den Rändern des Lebens wichtige Aufgaben erfüllen."

GPA-djp-Presseaussendung vom 20.12.2013