Sozialberufe: 2,5% mehr Lohn und Gehalt für 95.000 Beschäftigte
Verbesserung bei der Anrechnung von Elternkarenz, Vordienstzeiten und Fortbildung

In den Morgenstunden des 16. Jänner einigten sich die Arbeitgebervertreter der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) und VertreterInnen der Gewerkschaften GPA-djp und vida darauf, dass die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter sowie die KV-Zulagen im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit 1. Februar 2014 um 2,5% steigen. Ist-Löhne und -Gehälter sowie alte Lohn- und Gehaltstabellen werden um 2,4% erhöht. Die volle Anrechnung der Elternkarenz und Verbesserungen bei der Anrechnung nicht facheinschlägiger Vordienstzeiten bewirken ein zusätzliches Einkommensplus.
"In einem sehr konstruktiven Verhandlungsklima konnte für die Beschäftigten ein Abschluss erzielt werden, der sowohl der Forderung nach einer kontinuierlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung der ArbeitnehmerInnen als auch der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte Rechnung trägt", erklärt Klaus Zenz, Bundesausschussvorsitzender der GPA-djp und Verhandlungsleiter auf ArbeitnehmerInnenseite.
"Die Verbesserungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten und der Elternkarenz bringen gerade in dieser Branche sehr vielen Beschäftigten ein zusätzliches Einkommensplus, da viele Beschäftigte – zumeist Frauen - nach einer Phase der Kindererziehung aus einer anderen Branche in den Sozialbereich wechseln, beispielsweise als Heimhilfen oder Tagesmütter", ergänzt Michaela Guglberger, vida-Bundesfachgruppensekretärin. ";Die volle Anrechnung der Elternkarenz ist somit auch ein Schritt in Richtung mehr Einkommensgerechtigkeit."
"Mit diesem Abschluss konnten wir nun auch für die FachsozialbetreuerInnen eine bezahlte Bildungsfreistellung für die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung erreichen", erklärt Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp.
Das Ergebnis im Detail: KV-Löhne/Gehälter, KV-Zulagen, Lehrlingsentschädigungen und das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen werden um 2,5% erhöht. Ist-Löhne- und Gehälter sowie Ist-Zulagen werden um 2,4%  und alte Lohn-/Gehaltstabellen um 2,4%, aber maximal Euro 100,- erhöht. Elternkarenzen, die nach dem 31. Jänner 2014 beginnen, werden im vollen Ausmaß auf die Vorrückungen angerechnet, nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden ab 28. Februar 2014 im Ausmaß von maximal 8 Jahren zu 50% angerechnet. Die gesetzliche Fortbildung für FachsozialbetreuerInnen wird im vollen Ausmaß als Arbeitszeit gerechnet.
Außerdem wurden bereits die Lohn- und Gehaltserhöhungen für das Jahr 2015 vereinbart: Mit 1. Februar 2015 werden die KV-Löhne/Gehälter, die Ist-Löhne und -Gehälter, die alten Lohn- und Gehaltstabellen, die Lehrlingsentschädigungen, die Entlohnung der Transitmitarbeiterinnen sowie die Zulagen (Ist und KV) um den Verbraucherpreisindex von November 2013 bis Oktober 2014 mit einem Aufschlag von 0,35% erhöht. Für die alten Lohn- und Gehaltstabellen um maximal Euro 105,--.
Bereits im Vorfeld der Verhandlungen demonstrierten die BetriebsrätInnen bei einer Konferenz in Wien mit mehr als 600 TeilnehmerInnen große Geschlossenheit und stärkten damit ihrem Verhandlungsteam den Rücken. Die diesjährigen Verhandlungen fanden in einem sehr konstruktiven Klima statt und konnten bereits nach zwei Verhandlungsrunden mit einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden.

GPA-djp, 16.01.2014