So nicht Herr Plachutta!

Die Ingredienzien für einen lautstarken Wutausbruch: ein Kellner, der erlaubterweise Pause macht, selbst gekaufte Erdbeeren und ca 50 Gramm Staubzucker. Dem Wutausbruch folgte der Vorwurf des Zucker-Diebstahls und das Aussprechen einer Entlassung. Zu Unrecht befand das Gericht, an das sich der Kellner mit Hilfe der AK wandte: Es war kein Diebstahl, weil kein Bereicherungsvorsatz vorhanden war. Die Verwendung von etwa 50 Gramm Staubzucker im Wert von nicht einmal 10 Cent, ohne Zustimmung des Dienstgebers, sei kein so gravierender Verstoß gegen die Treuepflicht, als dass dem Dienstgeber nicht die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre.
Die Entlassung war daher nicht gerechtfertigt. Und überhaupt – so das Gericht – hätte mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden können. "So nicht Herr Plachutta!", fordert AK Präsident Rudi Kaske mehr Respekt vor den Beschäftigten.

Immer wieder auffällig

Immer wieder wenden sich ArbeitnehmerInnen wegen Problemen mit dem Chef an die ArbeitsrechtsexpertInnen der AK: Mal wird ein erkrankter Mitarbeiter gekündigt, um dann zu behaupten, es wäre eine einvernehmliche Beendigung gewesen und darüber hinaus werden dem Arbeitnehmer die Kosten für die Auflösungsabgabe verrechnet, die eigentlich der Arbeitgeber zu zahlen hätte.
Mal meldet er Beschäftigte nur tageweise an, um sich Geld zu ersparen, obwohl regelmäßige Wochenendarbeit vereinbart war. Mal ist Lachen äußerst ungesund im Hause Plachutta. Ein Mitarbeiter lachte dem Chef zu viel und wurde mit den Worten "Raus, auf Wiederschauen" hinauskomplimentiert. Als sich der Betroffene wehrte, wurde behauptet, der Mitarbeiter sei selbst gegangen. Auch hier zog der Arbeitgeber vor Gericht den Kürzeren. In den medial gepriesenen Nobelrestaurants des Herrn Plachutta geht es mitunter gar nicht nobel zu.

Arbeiterkammer, 28.04.2014