Sozialwirtschaft: Höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Überstundenleistung
Konzernbetriebsrat der Caritas Socialis setzt mit Unterstützung der GPA-djp bei Gericht für 120.000 Beschäftigte bessere Berechnung durch

Eine Initiative des Konzernbetriebsrates der  Caritas Socialis und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) brachte für die 120.000 Beschäftigten im Sozialbereich eine wichtige Besserstellung. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes muss der Überstundengrundlohn  bei der Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes berücksichtigt werden.
Hat die Überstundengrundentlohnung eine Auswirkung auf die Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Das war die Frage des Konzernbetriebsrats der Caritas Socialis, mit der er im Herbst 2012 an den Rechtsschutz der GPA-djp Wien herantrat und deren Lösung eine Verbesserung für alle Beschäftigten brachte, die dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft (vormals "BAGS"-Kollektivvertrag) unterliegen. Ist der durchschnittliche Überstundengrundlohn, die in den drei Monaten vor Auszahlung der Sonderzahlungen geleistet werden, auf deren Berechnung anzurechnen? Der Arbeitgeber handhabte das nämlich nicht so, obwohl der Kollektivvertrag nach Ansicht der RechtsexpertInnen in der GPA-djp Wien zweifelsfrei regelt, dass die Überstundengrundvergütung bei der Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes eben zu berücksichtigen sei.
Weil die dementsprechende Intervention bei der Geschäftsleitung nichts an deren Argumentation änderte, entschloss sich der Konzernbetriebsrat gemeinsam mit der Rechtsvertretung der GPA-djp, diese Frage vom Arbeits- und Sozialgericht klären zu lassen. Sowohl das Arbeits- und Sozialgericht als auch der Oberste Gerichtshof bestätigten die Auslegung der GPA-djp. "Das Ergebnis ist ein Sieg in allen Instanzen, wir haben eine Besserstellung für die Beschäftigten im Sozialbereich erreicht, die sie im Börsel spüren werden", so der Konzernbetriebsrat. Diese richtungsweise OGH-Entscheidung gilt nicht nur für die 840 MitarbeiterInnen der Caritas Socialis, sondern für alle rund 120.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft Österreichs.
"Wir wissen, dass den Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich größtmögliches Engagement abverlangt wird. Zusätzlich bedeuten die langen Durchrechnungszeiträume in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, dass geleistete Überstunden gelegentlich 'verloren' gehen. Umso wichtiger war es, für die Beschäftigten eine endgültige  Klarstellung bei der Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes zu erwirken. Das haben wir erreicht", kommentiert Karl Proyer, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp diesen Erfolg: "Wir empfehlen daher allen Beschäftigten im Sozialwirtschaftsbereich, ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld genau zu kontrollieren und bei Unklarheiten oder Fragen ihren Betriebsrat oder die GPA-djp Regionalgeschäftsstellen zu kontaktieren."

GPA-djp-Presseaussendung vom 03.06.2014