2,03 Prozent mehr Lohn/Gehalt für über 100.000 Beschäftigte im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich
Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt auf 1.500,- Euro angehoben – Rahmenrecht wird im Jänner 2015 verhandelt

Die Löhne und Gehälter für die mehr als 100.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich steigen mit 1. Februar 2015 um 2,03 Prozent. Es wurde eine stärkere Anhebung der ersten Verwendungsgruppe und damit der von den Gewerkschaften GPA-djp und vida geforderte Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt von 1.500 Euro vereinbart.
Die KV- und die Ist-Löhne und Ist-Gehälter, alle Zulagen, die Lehrlingsentschädigungen, das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen, sowie die alten Lohn- und Gehaltstabellen werden um 2,03 Prozent erhöht. Damit bestätigten die VertreterInnen der Gewerkschaften GPA-djp und vida und die Arbeitgebervertreter der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) bereits in der ersten Runde der diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen die bereits im Vorjahr dem Grunde nach vereinbarte Steigerung der Löhne und Gehälter. Im Jahr 2015 enden auch alle Übergangsbestimmungen für die einzelnen Bundesländertabellen. Somit gilt erstmals eine einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle für alle ArbeitnehmerInnen des privaten Sozial- und Gesundheitsbereichs in ganz Österreich. Die Übergangsfrist für die KindergartenassistentInnen wird noch verhandelt.
Die unterschiedlichen Forderungspunkte zum Rahmenrecht wurden ausgetauscht, die Verhandlungen dazu starten am 19. Jänner 2015.

GPA-djp-Presseaussendung vom 04.12.2014