Kollektivvertragsabschluss für Beschäftigte im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich finalisiert
2,03 Prozent mehr Lohn/Gehalt, bundesweit einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle und Arbeitsgruppen zu Rahmenrecht

Gestern finalisierten die Gewerkschaften GPA-djp und vida und die Arbeitgebervertreter der Sozialwirtschaft Österreich den Kollektivvertragsabschluss für die mehr als 100.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich. Die Löhne und Gehälter steigen mit 1. Februar 2015 um 2,03 Prozent, die seit 1. Jänner geltende bundesweit einheitliche Lohn- bzw. Gehaltstabelle ergibt in einzelnen Bundesländern ein Plus von bis zu 2,74 und für KindergartenpädagogInnen ein Plus von 3,17 Prozent.
Neben den KV- und Ist-Löhnen bzw. -Gehältern werden alle Zulagen, die Lehrlingsentschädigungen, das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen, sowie die alten Lohn- und Gehaltstabellen um 2,03 Prozent erhöht. Nach 12 Jahren Übergang gilt seit 1. Jänner  2014 für das gesamte Bundesgebiet eine einheitliche Gehaltstabelle, alle Startstrukturtabellen entfallen ab diesem Zeitpunkt. Diese Übergangsregelung bedeutet, dass es heuer in einzelnen Bundesländern nochmals Erhöhungen bis zu 2,74 % und für die KindergartenpädagogInnen österreichweit sogar 3,17% Erhöhung gibt. Darüber hinaus ist es gelungen auch in diesem für den privaten Sozialbereich so bedeutenden Kollektivvertrag den Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt von 1.500 Euro umzusetzen, indem die Stufe 1 der Verwendungsgruppe 1 um 2,8% angehoben wurde.
TransitmitarbeiterInnen haben ab 1. Februar 2015 für die Dauer der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Anspruch auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt, das im Beschäftigerbetrieb für die ausgeübte Tätigkeit gilt, mindestens jedoch auf jenes der Gruppe A des §28 BAGS-KV. Zu den Themen Verwendungsgruppen und Seniorität sowie Arbeitszeit und Dienstplan wurden Arbeitsgruppen eingerichtet und Verhandlungstermine vereinbart.

GPA-djp-Presseaussendung vom 22.01.2015