Neuer Kollektivvertrag für Rettungs- und Sanitätsberufe unterzeichnet
Jährliche Verhandlungen und Verbesserung beim Urlaub vereinbart

Der gestern unterzeichnete Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS) tritt rückwirkend mit 1. Juli in Kraft und gilt für die rund 600 in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen Beschäftigten des Samariterbundes. Einmal im Jahr soll künftig über Anpassungen verhandelt werden. Darauf einigten sich die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen und die Gewerkschaften GPA-djp und vida.
"Mit diesem Abschluss konnten wir eine weitere KV-Lücke schließen und für die Beschäftigten dieses Bereichs erreichen, was für 98 Prozent der Beschäftigten in Österreich ganz selbstverständlich ist: die Regelung und Absicherung ihres Einkommens und ihrer Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag, der durch jährliche Verhandlungen der Sozialpartner evaluiert und weiterentwickelt wird", begrüßte Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) das Verhandlungsergebnis. "Durch die im Kollektivvertrag festgelegten Bestimmungen wurde außerdem das Erreichen der 6. Urlaubswoche erleichtert", ergänzt Gottfried Winkler, Vorsitzender der Gewerkschaft vida.
"Die Verhandlungen verliefen konstruktiv und zügig und das Ergebnis ist für alle zufriedenstellend. In den Verhandlungen der kommenden Jahre können wir als Arbeitgeber die Weiterentwicklung des Kollektivvertrags aktiv mitgestalten", erklärt Reinhard Hundsmüller, Vorsitzender der BARS und Bundesgeschäftsführer des Samariterbundes.

GPA-djp-Presseaussendung vom 17.07.2015