GPA-djp-Teiber: Inakzeptabler Einschüchterungsversuch gegenüber BetriebsrätInnen im Sozialbereich
Geschäftsführung der VKKJ klagt Betriebsräte auf Unterlassung

Die Geschäftsführung der VKKJ (Verantwortung und Kompetenz für besondere Kinder und Jugendliche), einem Verein, der in Wien und Niederösterreich Einrichtungen zur medizinisch-therapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen betreibt, klagt seine eigenen BetriebsrätInnen auf Unterlassung. Diese sollen sich verpflichten, zukünftig keine Protestmaßnahmen durchzuführen, etwa Aktionstage unter Teilnahme der MitarbeiterInnen um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erreichen.
"Eine solche dreiste und skandalöse Vorgehensweise gegenüber einer demokratisch gewählten betrieblichen Interessensvertretung ist unglaublich. Wenn ein derartiges Verhalten von Arbeitgebern einreißt, können wir die betriebliche Demokratie gleich an den Nagel hängen. Die BetriebsrätInnen und die gesamte Belegschaft könne mit unserer vollen Unterstützung rechnen", reagiert die Vorsitzenden der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) auf die Klage.
Hintergrund der aktuellen Diskussion sind seit dem Jahr 2014 laufende Gehaltsverhandlungen für die etwa 300 Beschäftigten. Die VKKJ ist nicht dem Arbeitgeberverband Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) beigetreten und unterliegt somit auch nicht dem Sozialwirtschafts-Kollektivvertrag. Ziel der Verhandlungen war eine Angleichung der Gehälter in der VKKJ auf ein branchenübliches Niveau im Sozialbereich. Da es außer wagen Zusagen nie konkrete Schritte in Richtung Angleichung gab, organisierten die beiden Betriebsratsvorsitzenden Wien und Niederösterreich (Mandl/Ortolf) Betriebsversammlungen und auf Wunsch der Beschäftigten in Folge zusammen mit der GPA-djp auch eine Kundgebung in Wien, um auch öffentlich beim Vereinsvorstand Unterstützung einzuholen. Die Aktivitäten waren letztendlich auch erfolgreich und es kam zu einer Anpassung der Gehälter nach oben. Trotzdem reichte die Geschäftsführung der VKKJ eine Unterlassungsklage ein. Das Angebot der beiden Betriebsratskörperschaften die Klage zurückzuziehen und einen gemeinsamen Mediationsprozess zu starten wurde nicht angenommen. Der Prozess geht somit weiter.
"Wer Versammlungen und Kundgebungen zur Durchsetzung von legitimen Forderungen verbieten will, stellt die Grundpfeiler unsere Demokratie in Frage. Wer demokratischen Rechte mit juristischen Maßnahmen einzuschränken versucht, begibt sich auf ein politisch gefährliches Terrain. Wir fordern die Geschäftsführung der VKKJ dringend auf, die Klage zurückzuziehen und einen normalen sozialpartnerschaftlichen Dialog, wie er in Österreich üblich ist, im Verein zu ermöglichen", so Teiber.

GPA-djp-Presseaussendung vom 13.08.2019