Gewerkschaften GPA und vida fordern Angleichung der Nachtgutstundenregelung in der Pflege
Appell an Parlamentsparteien: Alle Pflegebereiche leisten gleich wertvolle Arbeit – Angleichung der Nachtgutstundenregelung jetzt!

"Es ist nicht einzusehen, warum Nachtdienste in der Pflege je nach Bezeichnung unterschiedlich bewertet werden. Die Nachtgutstundenregelung muss für alle Bereiche der Pflege, wie in der gemeinsamen Bürgerinitiative ‘Nachtgutstunden’ gefordert, gelten, egal ob herkömmliche Pflege in einer Pflegestation, Demenzstation oder betreutes Wohnen", sagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste der Gewerkschaft vida, im Vorfeld der Nationalratssitzung am Donnerstag, in der es auch um die Angleichung der Nachtgutstundenregelung geht. Pflegekräfte bekommen derzeit, wenn sie auf einer sogenannten Pflegestation arbeiten, je Nachtdienst zwei Stunden zusätzlich gutgeschrieben. "Es ist gut und richtig, dass die Kolleginnen und Kollegen diese Nachtstunden gutgeschrieben bekommen, allerdings leisten die Beschäftigten in jedem anderen Pflegebereich in den Nachtdiensten und natürlich auch untertags die gleich wertvolle Arbeit und müssen diese Stunden daher auch bekommen", so Thomas Lamprecht-Lasinger, Vertreter der Gewerkschaft GPA.
In den vergangenen 14 Monaten sei regelmäßig für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich geklatscht worden, dieses Klatschen müsse sich jetzt auch in tatsächlichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen niederschlagen. "Dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen die ganze Nacht ihre Frau oder ihren Mann stehen, müssen alle diese zwei Nachtgutstunden bekommen. Es ist höchste Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen", so die GewerkschafterInnen Gassner und Lamprecht-Lasinger, die alle im Nationalrat vertretenen Parteien auffordern, für die Angleichung der Regelung für die Nachtgutstunden zu stimmen. "Die Definition Pflegestation gibt es zwar noch, sie entspricht aber nicht einer modernen und zeitgemäßen Art der Pflege", bekräftigt Lamprecht-Lasinger abschließend.

GPA-Presseaussendung vom 22.04.2021