Rotes Kreuz: KV-Abschluss bringt neben Lohnerhöhungen auch rahmenrechtliche Verbesserungen
Löhne steigen um bis zu 9,2 Prozent – KV-Vereinheitlichung bringt allen Beschäftigten Vorteile

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die mehr als 7.000 in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes Beschäftigten wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Erhöhung beträgt für alle Beschäftigten im Rahmenkollektivvertrag 9,15 Prozent, für alle im neuen Kollektivvertragsabschnitt B und im Bundesland Wien 9,2 Prozent. Das geben die beiden Kollektivvertrags-Verhandlungsleiterinnen für die Arbeitnehmer:innen, Sylvia Gassner für die Gewerkschaft vida und Eva Scherz für die Gewerkschaft GPA, gemeinsam mit Bernhard Schneider, Verhandlungsleiter für die Arbeitgeberseite und Bereichsleiter für Recht und Migration beim Österreichischen Roten Kreuz, bekannt. Die Erhöhung für das Burgenland steht noch in Verhandlung.

Der Kollektivvertrags-Abschluss gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2024. Ab diesem Stichtag gilt für den Bereich der Pflege und Betreuung für alle neu eintretenden Arbeitnehmer:innen der neue Abschnitt B des Kollektivvertrags. Je nach Bundesland konnten bestehende Arbeitnehmer:innen in den Abschnitt B optieren oder sie wurden mittels Vertrauensschutzzulage überführt.

Einheitliche Normalarbeitszeit

"Dieser neue Kollektivvertrags-Abschnitt sorgt dafür, dass wichtige Bestimmungen, die bisher je nach Bundesland unterschiedlich waren, nun für ganz Österreich erfolgreich zwischen den Sozialpartnern vereinheitlicht wurden", so Gassner. Für alle gilt jetzt eine Normalarbeitszeit von 37 Stunden pro Woche, an mindestens 26 Wochenenden im Jahr müssen die Beschäftigten frei haben. Darüber hinaus gilt für alle eine 5-Tage-Woche, beim kurzfristigen Einspringen in Dienste gibt es einen Flexizuschlag.

"Erfreulich ist, dass neben den Lohnerhöhungen auch im Kollektivvertrags-Rahmenrecht weitere Verbesserungen für die Beschäftigten vereinbart werden konnten", sagt Scherz. "Neben einem freien Tag bei Eheschließungen von Eltern, Stief-, Schwieger- oder Großeltern werden jetzt auch die Vordienstzeiten innerhalb des Roten Kreuzes besser angerechnet."

"Attraktive Rahmenbedingungen für Beschäftigte"

In den Verhandlungen gelang es auch, den Kollektivvertrag an die gesetzliche Änderung bei der maximalen Karenzzeitendauer anzupassen. Im Kollektivvertrag ist jetzt festgehalten, dass Beschäftigte beim Roten Kreuz ab dem 21. Monat die Möglichkeit haben, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Anschlusskarenz in Anspruch zu nehmen, die von 12 auf 15 Monate ausgeweitet wurde.

"Es ist uns gemeinsam gelungen, den Rotkreuz-KV an die deutlich geänderten Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen. Das wird wesentlich dazu beitragen, dass unsere Mitglieder auch weiterhin attraktive Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigten bieten können" sagt Dr. Bernhard Schneider, Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses des Österreichischen Roten Kreuzes.

OTS vom 12.02.2024