Urlaub für freie DienstnehmerInnen: Recht auf bezahlten Urlaub!

2008 konnten erhebliche sozialrechtliche Verbesserungen für freie DienstnehmerInnen erreicht werden.
Das freut uns natürlich sehr, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass freie DienstnehmerInnen nach wie vor schwer benachteiligt sind, weil für sie keine einzige Schutzbestimmung gilt, die das Arbeitsrecht hergibt.
In unserem Land gibt es nach wie vor Menschen, die unter arbeitsrechtlichen Bedingungen arbeiten, wie sie vor den ersten Errungenschaften der Gewerkschaften existierten.
Die Schlüsse, die daraus zu ziehen sind, sind heute wie damals dieselben - wir müssen kämpfen!
Deshalb unterschreibe jetzt online und erzähle allen deinen FreundInnen davon!
Für ein menschenwürdiges Arbeiten im 21. Jahrhundert!

Nahere Informationen und Unterstützungsmöglichkeit finden sich hier