GPA-djp-Proyer: Freibrief für Lohndumping bei AMS-Bildungsmaßnahmen verhindern! Arbeits- und Sozialrecht muss Richtwert für Beschäftigung von TrainerInnen bleiben

Die qualitativ hochwertige Arbeit der tausenden angestellten TrainerInnen in der Erwachsenenbildung ist gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und der daraus resultierenden Arbeitslosigkeit nicht hoch genug einzuschätzen. Umso begrüßenswerter war auch die Novellierung einer AMS-Richtlinie, in der ausdrücklich festgehalten ist, dass die Bieter alle anwendbaren arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten haben. "Das bedeutet neben einer gewissen Einkommenssicherheit vor allem auch eine Reihe wichtiger Rahmenbedingungen wie die Anwendung des Arbeitszeit- oder Urlaubsgesetzes. Genau diese Standards könnten allerdings jetzt gefährdet sein", berichtet der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer, von einem aktuellen Rechtsstreit.
Für eine mehrmonatig dauernde Schulung in der Steiermark entschied sich das AMS für eine Bietergemeinschaft, die diesen Auftrag ausschließlich mit angestellten TrainerInnen erledigen will und auch bei nebenberuflichen TrainerInnen darauf achtet, dass sozialrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Ein Mitbewerber, der für die Qualifizierungsmaßnahme ausschließlich freiberufliche TrainerInnen vorgesehen hat, wurde unter anderem mit dem Hinweis auf die Verletzung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften ausgeschieden. Der Anbieter beharrt allerdings darauf, sämtliche für diese Ausschreibung vorgesehenen freiberuflichen TrainerInnen auf Werkvertragsbasis oder als freie DienstnehmerInnen zu beauftragen, weshalb arbeitsrechtliche Normen wie das Urlaubszeit- oder das Arbeitszeitgesetz außer Acht gelassen werden könnten. Die Ablehnung des AMS wurde beim Bundesvergabeamt angefochten, dessen Entscheidung jetzt mit Spannung erwartet wird, so Proyer: "Hier geht es nicht nur um diesen einen Auftrag, es geht um eine richtungsweisende Entscheidung, ob Angebote von AMS-Vergaben ausgeschieden werden müssen, wenn der Bieter offensichtlich ein rechtswidriges Angebot vorlegt. Grünes Licht für diese Auffassung wäre das Ende für den fairen Wettbewerb unter Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Standards. Damit würde dem Lohndumping in der Branche Tür und Tor geöffnet.
Die GPA-djp kämpfe seit Jahren um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gehaltsniveaus in dieser Branche, so Proyer abschließend: "Wir erwarten uns gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, in denen die AMS-TrainerInnen wertvolle Unterstützung für den Einstieg und für die Wiedereingliederung zigtausender Menschen in der Arbeitsmarkt geben, dass sich alle Bemühungen auf eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen fokussieren - diesem Einspruch stattzugeben, das würde einen verheerenden Rückschritt in der Weiterbildungslandschaft bedeuten!"

GPA-DJP-Presseaussendung vom 20.08.2010